Vertragserrichtung
Im Auftrag einer oder auch beider Vertragsparteien übernehme ich die Abfassung von Verträgen über den An- und Verkauf oder die Schenkung von
- Eigentumswohnungen (Vertragsgegenstand ist in diesem Fall ein Liegenschaftsanteil verbunden mit dem ausschließlichen Benützungsrecht an einem bestimmten Wohnobjekt/ Geschäftslokal)
- schlichten Miteigentumsanteilen, an welchen in weiterer Folge allenfalls Wohungseigentum begründet werden kann, oder
- unbebauten Liegenschaften.
In all diesen Fällen und unabhängig vom der Übereignung zu Grunde liegenden Rechtsgeschäft gilt, dass über dessen wesentliche Punkte Einvernehmen bestehen muss, ehe ich die Errichtung einer entsprechenden Vertragsurkunde in Angriff nehmen kann.
Bei einem Kaufvertrag zählen hiezu insbesondere der Preis, die Zahlungsmodalitäten und sonstige Vertragsbestimmungen, mit welchen von (nicht zwingenden) gesetzlichen Vorgaben abgewichen werden soll.
Liegt ein verbindliches Kaufanbot vor, bildet dieses die Basis eines erster Entwurfes, welchen ich Ihnen sodann zur Durchsicht und zwecks Anbringung von Änderungswünschen übermittle.Besteht über den Vertragsinhalt letztlich Einigkeit, wird die Urkunde in meiner Kanzlei oder in den Räumlichkeiten des die Echtheit der Unterschriften beurkundenden Notars in dessen Beisein unterfertigt.
Ich stelle sodann alle für die grundbücherliche Durchführung einschließlich einer womöglich vorzunehmenden Eintragung oder Löschung von Pfandrechten notwendigen Dokumente in ein elektronisches Urkundenarchiv ("Archivium") ein. Auf sie wird zu gegebener Zeit im Grundbuchgesuch Bezug genommen.
Ehe zur Einverleibung des Eigentumsrechts des Käufers geschritten werden kann, muss einerseits die Selbstberechnung der Grunderwerb- (vom Käufer zu bezahlen) und einer allenfalls vom Verkäufer zu entrichtenden Immobilienertragsteuer, zum anderen die Sicherstellung genannter Steuerbeträge und im Regelfall auch des Kaufpreises auf einem von mir zu eröffnenden elektronisch gesicherten Treuhandkonto erfolgt sein.
Für die Vornahme der Eintragungen im Grundbuch ist je nach Auslastung des zuständigen Rechtspflegers ab Antragstellung erfahrungsgemäß ein Zeitraum von 10 Tagen bis zu einem Monat zu veranschlagen.
Treuhandschaft
Mit der Errichtung des Vertrages geht in aller Regel die Übernahme einer Treuhandschaft durch mich einher.
Dabei ist die Kaufsumme durch ihren Erlag auf einem elektronisch gesicherten Anderkonto der Disposition der Vertragsparteien entzogen und somit sichergestellt, dass sie erst nach Eintritt im Vertrag vereinbarten Bedingungen an den Verkäufer zur Auszahlung gelangt.
Umgekehrt schließt dieses Vorgehen aus, dass der Käufer Eigentümer wird, ohne zuvor den Kaufpreis bezahlt zu haben.
Ein Muster der standardisierten Treuhandvereinbarung habe ich hier zum Download bereitgestellt.
Informationen/ Unterlagen
Im Sinne einer möglichst raschen Abwicklung sollten mir vorab folgende Daten bzw. Unterlagen zur Verfügung stehen:
- vollständige Namen, Anschriften und Sozialversicherungsnummern aller Vertragsparteien
- das bezughabende Kaufanbot
- nach Möglichkeit ein aktueller Grundbuchauszug
- sämtliche für die Berechnung der Immobilienertragsteuer und die Beurteilung, ob ein Befreiungstatbestand vorliegt, notwendigen Informationen
Kosten
Im Zusammenhang mit der Errichtung und Abwicklung von Liegenschaftsverträgen ist die Vereinbarung eines Honorarpauschales üblich.
Für Vertragserrichtung einschließlich Treuhandabwicklung und grundbücherlicher Durchführung spreche ich ein Honorar ab 1,00 % der Bemessungsgrundlage (Kaufpreis oder Verkehrswert) zuzüglich 20 % Umsatzsteuer und Barauslagen an.
Den weitaus erheblicheren Kostenfaktor bilden beim Erwerb einer Liegenschaft/ Eigentumswohnung freilich eine allfällige Maklerprovision, die Grund- und Immobilienertragsteuer sowie an das Grundbuchgericht abzuführende Eingaben- und Eintragungsgebühren.