Vertragserrichtung

Im Auftrag einer oder auch beider Ver­trags­parteien über­nehme ich die Ab­fassung von Ver­trägen über den An- und Ver­kauf oder die Schenk­ung von

  • Eigentumswohnungen (Vertrags­gegen­stand ist in diesem Fall ein Liegen­schafts­anteil ver­bunden mit dem aus­schließ­lichen Benütz­ungsrecht an einem bestimmten Wohn­objekt/ Geschäfts­lokal)
  • schlichten Miteigentumsanteilen, an welchen in weiterer Folge allenfalls Wohungs­eigen­tum begrün­det werden kann, oder
  • unbebauten Liegenschaften.

In all diesen Fällen und unabhängig vom der Übereig­nung zu Grunde liegenden Rechts­geschäft gilt, dass über dessen wesent­liche Punkte Einver­nehmen bestehen muss, ehe ich die Er­richtung einer ent­sprechenden Vertrags­urkunde in Angriff nehmen kann.

Bei einem Kaufvertrag zählen hiezu ins­besondere der Preis, die Zahlungs­modali­täten und sonstige Vertrags­bestim­mungen, mit welchen von (nicht zwingenden) gesetz­lichen Vorgaben abge­wichen werden soll.

Liegt ein verbindliches Kauf­anbot vor, bildet dieses die Basis eines erster Ent­wurfes, welchen ich Ihnen sodann zur Durch­sicht und zwecks An­bringung von Änderungs­wünschen über­mittle.

Besteht über den Ver­trags­inhalt letzt­lich Einig­keit, wird die Urkunde in meiner Kanzlei oder in den Räumlich­keiten des die Echt­heit der Unter­schriften beur­kundenden Notars in dessen Bei­sein unter­fertigt.

Ich stelle sodann alle für die grundbücher­liche Durch­führung einschließ­lich einer womö­glich vorzu­nehmenden Eintragung oder Löschung von Pfand­rechten notwendigen Dokumente in ein elektronisches Urkundenarchiv ("Archivium") ein. Auf sie wird zu gege­bener Zeit im Grund­buch­gesuch Bezug genommen.

Ehe zur Einver­leibung des Eigen­tums­rechts des Käufers geschritten werden kann, muss einer­seits die Selbst­berechnung der Grund­erwerb- (vom Käufer zu bezahlen) und einer allen­falls vom Ver­käufer zu ent­richten­den Immobilien­ertrag­steuer, zum anderen die Sicher­stellung genannter Steuer­beträge und im Regel­fall auch des Kauf­preises auf einem von mir zu eröffnenden elektro­nisch ge­sicher­ten Treuhand­konto erfolgt sein.

Für die Vornahme der Ein­trag­ungen im Grund­buch ist je nach Aus­lastung des zuständigen Rechts­pflegers ab Antrag­stellung erfahr­ungs­gemäß ein Zeit­raum von 10 Tagen bis zu einem Monat zu ver­an­schlagen.

Treuhandschaft

Mit der Errichtung des Vertrages geht in aller Regel die Über­nahme einer Treu­hand­schaft durch mich einher.

Dabei ist die Kaufsumme durch ihren Erlag auf einem elektronisch gesicherten Ander­konto der Disposition der Vertrags­parteien ent­zogen und somit sicher­gestellt, dass sie erst nach Ein­tritt im Vertrag verein­barten Beding­ungen an den Verkäufer zur Aus­zahlung gelangt.

Umgekehrt schließt dieses Vor­gehen aus, dass der Käufer Eigen­tümer wird, ohne zuvor den Kauf­preis bezahlt zu haben.

Ein Muster der standardisierten Treu­hand­ver­einbar­ung habe ich hier zum Download bereitgestellt.

Informationen/ Unterlagen

Im Sinne einer möglichst raschen Ab­wicklung sollten mir vorab folgende Daten bzw. Unter­lagen zur Ver­fügung stehen:

  • vollständige Namen, Anschriften und Sozial­ver­sicher­ungs­nummern aller Ver­trags­parteien
  • das bezughabende Kauf­anbot
  • nach Möglichkeit ein aktueller Grund­buch­auszug
  • sämtliche für die Berech­nung der Immo­bilien­ertrag­steuer und die Beurteil­ung, ob ein Befrei­ungs­tatbe­stand vor­liegt, not­wendigen Infor­mationen

Kosten

Im Zusammenhang mit der Erricht­ung und Abwick­lung von Liegen­schafts­verträgen ist die Verein­barung eines Honorar­pauschales üblich.

Für Ver­trags­errichtung ein­schließ­lich Treu­hand­abwick­lung und grund­bücher­licher Durch­führ­ung spreche ich ein Honorar ab 1,00 % der Bemessungs­grund­lage (Kauf­preis oder Ver­kehrs­wert) zuzüg­lich 20 % Umsatz­steuer und Bar­aus­lagen an.

Den weitaus erheblicheren Kosten­faktor bilden beim Erwerb einer Liegen­schaft/ Eigen­tums­wohnung frei­lich eine all­fällige Makler­provision, die Grund- und Immobilien­ertrag­steuer sowie an das Grund­buch­gericht abzu­führende Ein­gaben- und Ein­tragungs­gebühren.