Lebenslauf
- 1977 in Wiener Neustadt geboren
- 1997 bis 2002 Studium der Rechtswissenschaften
an der Universität Wien - 2002 Sponsion zum Mag.iur.
- 2003 Gerichtspraxis beim BG Neunkirchen, LG Wr.
Neustadt und LG für Zivilrechtssachen Wien - 2004 bis 2010 Anwärter bei Herrn Rechtsanwalt
Dr. Günther Romauch - 2009 Absolvierung der Anwaltsprüfung
- seit 2010 selbständiger Rechtsanwalt
- 2012 Kanzleisitzverlegung nach 1010 Wien
Einzelanwalt
Als Einzelanwalt vertrete ich Sie persönlich. Das bedeutet, dass ausschließlich ich die Informationsaufnahme durchführe, mit Ihnen das Vorgehen erörtere und mich schlechthin um Ihr Anliegen kümmere, sei dies auf dem Korrespondenzweg oder wenn notwendig vor Gericht.
Sämtliche Korrespondenz mit Ihnen und einem allfälligen Anspruchsgegner sowie das Einschreiten in Verhandlungen bei Gericht oder Verwaltungsbehörden erfolgt – von ganz seltenen Ausnahmen infolge von Terminkollisionen abgesehen – durch mich persönlich.
Erstgespräch
Im Regelfall erfordert mein Tätigwerden Ihre vorherige persönliche Vorsprache in meiner Kanzlei.
Dieses Vorgehen dient vor allem Ihrem Anliegen, weil erfahrungsgemäß nur so eine umfassende Informationsaufnahme sichergestellt werden kann.
Bitte haben Sie Verständnis, dass mangels abweichender Vereinbarung schon die erste Beratung entgeltlich erfolgt. Mein Honorar für eine halbstündige Unterredung beläuft sich auf € 100,-- zuzüglich 20 % Umsatzsteuer.
Nach Verkehrsunfällen und anderen Schadenereignissen biete ich hingegen eine kostenlose Erstberatung an, wenn Sie nicht ohnedies über einen Rechtsschutzversicherer verfügen und dieser ein Beratungspauschale übernimmt.
Auftragsbedingungen
Im Rahmen des mir übertragenen Mandates werde ich zu folgenden Auftragsbedingungen tätig.
Bei meiner Beauftragung oder durch das Richten einer – stets kostenlosen – Anfrage an meine Kanzlei nehmen Sie den Inhalt dieses Regelwerkes zustimmend zur Kenntnis.
Ich lade Sie ein, die Auftragsbedingungen eingehend zu studieren und zwecks Lektüre oder Archivierung als PDF-Dokument herunterzuladen.
Infrastruktur
Wie die meisten Anwaltskollegen bediene auch ich mich für die Korrespondenz insbesondere mit meinen Mandanten in den meisten Fällen moderner elektronischer Übertragungswege (Telefax oder E-Mail).
Alle relevanten Vertretungsschritte und anderen maßgeblichen Neuerungen können Ihnen damit zeitnah und kostengünstig zur Kenntnis gebracht werden.
Durch die Bekanntgabe derartiger Kontaktdaten, sei es im Zuge Ihrer ersten Anfrage, erklären Sie sich mit einem solchen formlosen Schriftverkehr ausdrücklich einverstanden.
Daneben ist meine Kanzlei an den elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten und anderen Behörden angebunden, womit Eingaben in Sekundenschnelle, somit sehr kurzfristig auch außerhalb der Amtsstunden bzw. ohne Rücksichtnahme auf Öffnungszeiten der Post, bis 24 Uhr eingebracht und Fristen somit gewahrt werden können.
Weiters besteht ein Zugang zu diversen öffentlichen Datenbanken wie Grund- und Firmenbuch sowie dem Zentralen Gewerbe- und Melderegister.
Gerne bin ich bereit, gegen einen angemessenen Kostenersatz von € 10,-- zuzüglich 20 % USt. sowie der jeweils anfallenden Gebühr Abfragen genannter Datenbanken durchzuführen.
Für Auszüge aus dem Melderegister bedarf es hiezu jedoch Ihrer Vorsprache in meiner Kanzlei, zumal ein rechtliches Interesse an einer derartigen Auskunft dargetan werden muss.
Bei der Übernahme von Treuhandschaften, etwa im Zusammenhang mit der Abwicklung von Liegenschaftsverträgen, ist die Wahrung Ihrer finanziellen Interessen durch die Vorschriften über das elektronische Anwaltliche Treuhandbuch, welche die Eröffnung speziell gesicherter Anderkonten vorsehen, sowie eine dem entsprechende technische Ausstattung meiner Kanzlei auf höchstem Niveau gewährleistet.