Privatrecht

Dieses Gebiet hat die Rechts­verhältnisse der Menschen unter­einander zum Gegenstand.

Solche werden nach dem Willen der Betei­ligten (Grund­satz der Vertrags­freiheit) in aller Regel durch Verein­barung begründet und aus ihnen resul­tierende Streitig­keiten in letzter Konse­quenz vor den ordent­lichen Gerichten ausge­fochten.

Zu den Schwerpunkten meiner Beratungs-/ Vertretungstätigkeit im Bereich des Privatrechts zählen:

Schadenersatzrecht

Die Unterstützung von Opfern eines Verkehrsunfalles oder anderer Schadenereignisse bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche insbesondere gegenüber Versicherungsunternehmen sehe ich seit mehr als zehn Jahren als eine der Hauptaufgaben meiner juristischen Arbeit.

Vertragsrecht

Auf diesem Rechtsgebiet übernehme ich Vertretungen anlässlich von Streitig­keiten aus Kauf- (Geltend­machung von Erfüllungs­ansprüchen, Rück­tritts- oder Gewähr­leistungs­rechten etc.), Miet- (Kündigung, Räumung, Entgelt­minderung), Versicher­ungs- (Streitig­keiten über Deckungs­gewährung bzw. Umfang der Leistung) oder auch Arbeits­verträgen (Durch­setzung von Ansprüchen aus einem Beschäftigungs­verhältnis).

Immobilienrecht

Anlässlich des Erwerbs einer Eigentums­wohnung, von unbebauten Liegen­schaften oder Liegen­schafts­anteilen errichte ich die bezug­habenden Verträge und führe diese durch. Im Rahmen einer Treu­hand­schaft über­nehme ich im Regel­fall auch die finanzielle Kauf­abwicklung.

öffentliches Recht

Dem Bereich des öffent­lichen Rechts werden jene Vor­schriften zuge­zählt, mit welchen der Gesetz­geber die Verhält­nisse des Einzelnen zu über­geordneten Gebiets­körper­schaft und anderen nicht auf privater Grund­lage errichteten Insti­tutionen regelt.

Auseinandersetzungen werden vor (Ver­waltungs-)­Behörden ausge­tragen.

Auf dem Gebiet des öffent­lichen Rechts übernehme ich vor allem folgende Ver­tretungen:

Sozialrecht

Infolge des abschlägigen Be­scheides eines Sozial­ver­sicher­ungs­trägers über die Gewährung einer Pensions­leistung, der Versehrten­rente oder des Pflege­geldes über­nehme ich im Rahmen der suk­zessiven Kompe­tenz dessen Bekämpf­ung vor dem zuständi­gen Arbeits- und Sozial­gericht.

Verwaltungssachen

Das Gebiet des Verwaltungs­rechts ist äußerst viel­schichtig. Ich berate und vertrete im Zusammen­hang mit der Bekämpf­ung behörd­licher Ent­scheid­ungen jedweder Art und aller Instanzen. Hiezu zählt vor allem die Vertetung in Ver­waltungs­straf­ver­fahren, etwa auf­grund verhäng­ter Ver­kehrs­strafen, wegen einem ange­lasteten Zuwider­handeln gegen Bestim­mungen des KFG oder nach einem Ent­zug der Lenk­berechti­gung.

Strafverteidigung

Zu meinen Tätigkeits­schwer­punkten zählt die Ver­tretung sowohl im straf­recht­lichen Ermittlungs­ver­fahren als auch in der Haupt­ver­hand­lung vor dem Straf­gericht. Selbst im Fall einer geständi­gen Verant­wortung kann die Ver­tretung durch einen Rechts­anwalt in jeder Lage des Ver­fahrens sinn­voll sein.