Privatrecht
Dieses Gebiet hat die Rechtsverhältnisse der Menschen untereinander zum Gegenstand.
Solche werden nach dem Willen der Beteiligten (Grundsatz der Vertragsfreiheit) in aller Regel durch Vereinbarung begründet und aus ihnen resultierende Streitigkeiten in letzter Konsequenz vor den ordentlichen Gerichten ausgefochten.
Zu den Schwerpunkten meiner Beratungs-/ Vertretungstätigkeit im Bereich des Privatrechts zählen:
Schadenersatzrecht
Die Unterstützung von Opfern eines Verkehrsunfalles oder anderer Schadenereignisse bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche insbesondere gegenüber Versicherungsunternehmen sehe ich seit mehr als zehn Jahren als eine der Hauptaufgaben meiner juristischen Arbeit.
Vertragsrecht
Auf diesem Rechtsgebiet übernehme ich Vertretungen anlässlich von Streitigkeiten aus Kauf- (Geltendmachung von Erfüllungsansprüchen, Rücktritts- oder Gewährleistungsrechten etc.), Miet- (Kündigung, Räumung, Entgeltminderung), Versicherungs- (Streitigkeiten über Deckungsgewährung bzw. Umfang der Leistung) oder auch Arbeitsverträgen (Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Beschäftigungsverhältnis).
Immobilienrecht
Anlässlich des Erwerbs einer Eigentumswohnung, von unbebauten Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen errichte ich die bezughabenden Verträge und führe diese durch. Im Rahmen einer Treuhandschaft übernehme ich im Regelfall auch die finanzielle Kaufabwicklung.
öffentliches Recht
Dem Bereich des öffentlichen Rechts werden jene Vorschriften zugezählt, mit welchen der Gesetzgeber die Verhältnisse des Einzelnen zu übergeordneten Gebietskörperschaft und anderen nicht auf privater Grundlage errichteten Institutionen regelt.
Auseinandersetzungen werden vor (Verwaltungs-)Behörden ausgetragen.
Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts übernehme ich vor allem folgende Vertretungen:
Sozialrecht
Infolge des abschlägigen Bescheides eines Sozialversicherungsträgers über die Gewährung einer Pensionsleistung, der Versehrtenrente oder des Pflegegeldes übernehme ich im Rahmen der sukzessiven Kompetenz dessen Bekämpfung vor dem zuständigen Arbeits- und Sozialgericht.
Verwaltungssachen
Das Gebiet des Verwaltungsrechts ist äußerst vielschichtig. Ich berate und vertrete im Zusammenhang mit der Bekämpfung behördlicher Entscheidungen jedweder Art und aller Instanzen. Hiezu zählt vor allem die Vertetung in Verwaltungsstrafverfahren, etwa aufgrund verhängter Verkehrsstrafen, wegen einem angelasteten Zuwiderhandeln gegen Bestimmungen des KFG oder nach einem Entzug der Lenkberechtigung.
Strafverteidigung
Zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten zählt die Vertretung sowohl im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren als auch in der Hauptverhandlung vor dem Strafgericht. Selbst im Fall einer geständigen Verantwortung kann die Vertretung durch einen Rechtsanwalt in jeder Lage des Verfahrens sinnvoll sein.