Vertragsrecht

Ich unterstütze Sie bei der Abfassung von Vertragsurkunden und vertrete im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Ansprüchen aus Verträgen jedweder Art.

Hiezu zählen insbesondere:

  • Mietverträge (Kündigung, Räumung, Zinsminderung etc.)
  • Versicherungsverträge (bspw. Streitigkeiten über die Deckungsgewährung)
  • Kaufverträge (Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ua.)

Benötigen Sie Unterstützung im vorhin erwähnten Sinn, stehe ich Ihnen für Rückfragen sowie die Vereinbarung eines Beratungsgespräches jederzeit gerne zur Verfügung.

Tätigkeitsschwerpunkte

Aktuelles
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1. August 2011

mit dem BudgetbegleitG 2011 sowie durch VO der BM für Justiz

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22. Dezember 2010

durch das Höchstgericht für unwirksam erklärt

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17. Februar 2010

nach neuester Judiktur ersatzfähig