Strafverteidigung

Auf dem Gebiet des Strafrechts übernehme ich grundsätzlich die Vertretung im Zusammenhang mit angelasteten Delikten jedweder Art, unabhängig davon, ob diese fahrlässig oder nur vorsätzlich verübt werden können.

Der Deliktskatalog des Strafgesetzbuches ist lang, aufgrund ihrer Häufigkeit hervorzuheben sind jedoch

  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Diebstahl
  • Betrug.

Selbst im Fall einer geständigen Verantwortung kann die Vertretung durch einen Anwalt sinnvoll sein. Nehmen Sie zur Klärung der Erfolgsaussichten daher mit mir Kontakt auf.

Tätigkeitsschwerpunkte

Aktuelles
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1. August 2011

mit dem BudgetbegleitG 2011 sowie durch VO der BM für Justiz

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22. Dezember 2010

durch das Höchstgericht für unwirksam erklärt

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17. Februar 2010

nach neuester Judiktur ersatzfähig