Gebührenerhöhungen

01.08.2011

Nachdem bereits mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 insbesondere durch die Herabsetzung von Betragsgrenzen die Gerichtsgebühren faktisch erhöht worden waren, erfolgte durch Verordnung der Bundesministerin für Justiz mit Wirkung ab 01. August 2011 deren neuerliche "Anpassung" an die Inflation, womit dem Bürger der Zugang zum Recht erheblich verteuert und damit auch erschwert wird.

Sollte dies ein Grund sein, von der Verfolgung insbesondere privatrechtlicher Ansprüche abzusehen, weil es sich einfach nicht mehr "auszahlt"?

Meine klare Antwort: nein.

Es darf nicht übersehen werden, dass die Geltendmachung von Ansprüchen oftmals an Fristen gebunden ist (Verjährungsproblematik), eine gerichtliche Entscheidung dann jedoch 30 Jahre hindurch exekutiv durchgesetzt werden kann.

Besteht ein finanzielles Interesse Ihrerseits und verfügt der Schuldner über pfändbares Einkommen/ Vermögen oder ist nicht auszuschließen, dass er in Zukunft ein solches erlangen wird, sollte daher unbedingt der Rechtsweg beschritten werden.

Die Kosten (Anwaltshonorar und Gebühren) teilen des Schicksal des geltend gemachten Anspruches und werden ebenso mittels Zwangsvollstreckung beim Verpflichteten einbringlich gemacht, sodass der im Prozess vollständig Obsiegende seinen Anspruch im Ergebnis zur Gänze durchsetzen kann.

Wenn Sie nicht über ausreichende Mittel für die Anhängigmachung eines Verfahrens verfügen, besteht die Möglichkeit, sogenannte Verfahrenshilfe zu beantragen. Wird diese bewilligt, sind Sie vorläufig von der Entrichtung einzelner Gebühren oder auch der Bezahlung des (eigenen) Anwalts befreit.

Bei guten Erfolgsaussichten könnte ich mich im Verhältnis zur Rechtsanwaltskammer vorab bereit erklären, als Ihr Verfahrenshelfer einzuschreiten.

Scheuen Sie also auch in einem solchen Fall nicht vor der Vereinbarung eines Beratungsgespräches zurück. Kommt es zu keiner Beauftragung, würden dessen Kosten mit Rücksicht auf Ihre Vermögenssituation abgerechnet werden.

Näheres zu meinem Honoraranspruch sowie den Gerichtsgebühren und deren Bemessung erfahren Sie hier.